Zu Produktinformationen springen
1 von 2

Europemobile

GAP-Zusatzversicherung für Leasing- und finanzierte Fahrzeuge

Normaler Preis €240,45 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €240,45 EUR
Sale Ausverkauft
inkl. MwSt.
Laufzeit

GAP-Zusatzversicherung für Leasing- und finanzierte Fahrzeuge

Was ist die GAP?
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten, die im Falle eines Totalschadens oder einer Totalentwendung durch die Kündigung eines Leasing, Mietkauf- oder Finanzierungsvertrags entstehen.

Was wird ersetzt?
Im Falle eines ersatzpflichtigen Schadens ersetzt der Versicherer die Differenz zwischen der
vertraglich geschuldeten Ausgleichsforderung und dem Wiederbeschaffungs-/Zeitwerts
unmittelbar vor Eintritt des Schadens sowie weitere Kosten.


Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Als Versicherungssumme gilt der Kaufpreis der versicherten Sache (neu oder gebraucht) ohne Anschaffungsnebenkosten. Für Sachen, deren Finanzierungsvertrag in der
Vergangenheit abgeschlossen wurde, gilt als
Versicherungssumme der ursprüngliche Kaufpreis.

Achtung bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen:
Bei Totalschaden oder Diebstahl entstehen oft Zusatzkosten, die Ihre Kfz-Versicherung (auch Vollkasko) nicht ersetzt. Das gilt für Ratenkredit, Mietkauf und Leasing. 

Kurzüberblick
• Finanzierung endet bei Totalschaden/Diebstahl — meist bleibt eine Forderungsdifferenz (Gap).
• Laut BGH-Urteil (NJW 1998, 2248) ist diese Differenz vom Finanzierungsnehmer zu tragen.
• Jährlich >500.000 Fälle; etwa die Hälfte ohne eigenes Verschulden. Statistisch ist jeder 20. Schaden ein Totalschaden.

Wie das GAP-Risiko entsteht
Die Kfz-Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert). Dieser fällt schnell: direkt nach Zulassung oft ≥15 %, nach 12 Monaten im Schnitt 24,2 %. Die Summe aller Raten zu Beginn liegt weit über 100 % des Fahrzeugpreises (häufig >110 % wegen Zinsen und Gebühren). Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung werden die noch offenen Raten (abgezinster Ablösewert) sofort fällig — die Lücke trägt sonst üblicherweise der Kunde.

Was sonst nicht übernommen wird
Typische Posten, die Kfz-Versicherungen meist nicht übernehmen: Anzahlung/Eigenkapital, Bergungs-/Entsorgungskosten, Reise/Übernachtung, Überbrückungsfahrzeug, Bereitstellungs-/Überführungskosten, Abmeldung/Neuzulassung des Fahrzeugs, Selbstbeteiligung, sowie SF-Klassenzuordnung. Das alles deckt die GAP.

Reparaturfälle
Bei Reparaturen an Leasing-/Übernahmefahrzeugen wird zusätzlich meist eine Wertminderung berechnet (typisch 10 % der Netto-Reparaturkosten). Beispiel: Reparatur 7.000 € → Wertminderung ca. 700 €. Auch hier werden Sie geschützt. 

GAP-Zusatzversicherung (Lösung)
GAP-Versicherungen (z. B. über GAP24) schließen die Forderungsdifferenz und übernehmen oft auch Kosten für Abmeldung und Neuzulassung sowie Wertminderung nach Reparatur. Die Police ist ein Stand-Alone-Produkt, das einmalig zur bestehenden Kfz-Versicherung abgeschlossen wird. Wechsel der Kfz-Versicherung während der Finanzierung ist möglich. Statt jährlicher Zuschläge gibt es in der Regel einen festen Einmalbeitrag (ab 229 €.

Flyer - GAP Produktvarianten

Flyer - GAP Highlights

Flyer - GAP Produktinformationen

 

Fragen? Hier können Sie einen Beratungstermin buchen:

 

Bei Fragen können Sie uns aber auch gerne per Whatsapp kontaktieren: Whatsapp Kontakt